Waffenschein
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Waffenschein und Berchtigungskarten
Waffenschein der DDR
Vorderansicht Rückseite
Innenansicht
Die meisten Angehörigen des MdI gehörten zu den bewaffneten Organen der DDR und waren somit Waffenträger.
Insbesondere die Angehörigen der Deutschen Volkspolizei trugen im Dienst eine Schusswaffe. Die Schusswaffe wurde überwiegend verdeckt unter der Uniform getragen. In speziellen Fällen wurde sie aber auch mit dem Lederkoppel über der Dienstjacke getragen (siehe hierzu die Bestimmungen, geregelt in der Bekleidungsordnung Nr. 132/83 vom 29.11.1983 über die Uniformarten und Trageweise.)
Zur Legitimation wurde an die Berechtigten Waffenscheine ausgegeben.
Abkürzungen:
MdI - Ministerium des Innern der DDR
DDR - Deutsche Demokratische Republik