Abschnittsbevollmächtigter - IG Transportpolizei

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Abschnittsbevollmächtigter

Beruf & Berufung
Der Abschnittsbevollmächtigte (ABV)
Ein Abschnittsbevollmächtigter (ABV) war ein Volkspolizist, der für ein Stadtbezirk einer Gemeinde (also einen Abschnitt) zuständig war.
In diesem Abschnitt war er der polizeiliche Ansprechpartner für Bewohner und Betriebe.



 
Seine Hauptaufgabe war die operativ- vorbeugende Tätigkeit zur Bekämpfung von Straftaten, Verfehlungen und Ordnungswidrigkeiten.
Er wirkte ein bei der Beseitigung von Ursachen und Bedingungen für Straftaten u.a. Rechtsverletzungen.
In seinem Abschnitt handelte er eigenverantwortlich und arbeitet eng mit den in ihrem Abschnitt tätigen Kräften wie Kriminalpolizei, schutzpolizeilichen Streifendienst, der Verkehrspolizei, des Betriebsschutzes, der Wasserschutzpolizei, und des Paß- und Meldewesens und anderen Sicherungsorganen zusammen.
Zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit führte er in seinem Abschnitt selbstständig Verkehrskontrollen und Personenkontrollen durch.
Zu Wahrnehmung der Aufgaben unterstützen den Abschnittsbevollmächtigen die freiwilligen Helder der Deutschen Volkspolizei.

              


 

Der Abschnittsbevollmächtigte der Transportpolizei (ABV-T)
Für den Bereich der Deutschen Reichsbahn war der Abschnittsbevollmächtigte der Transportpolizei (ABV-T) zuständig.
Dem ABV-T waren Bahnhöfe und Eisenbahnstrecken in einem Abschnitt zugeteilt.
In diesem Abschnitt war er der polizeiliche Ansprechpartner für Eisenbahner und Reisende.



Die  ABV (T) hatten  zur Gewährleistung  einer hohen öffentlichen Ordnung und Sicherheit:
 
  • schwerpunktmäßige   Kontrollen von gefährlichen Gütern sowie   von Jagd- und Sportwaffen in Güter- und Expressgut Abfertigungen sowie Güterböden und Umladehallen durchzuführen und über die staatlichen Leiter sowie den Ermittlungsdienst der Deutschen  Reichsbahn  darauf einzuwirken, daß während   der transportbedingten Lager- und  Standzeiten auf den Bahnhöfen   Verluste und Diebstähle an diesen  Gütern verhindert und die Rechtsvorschriften eingehalten werden,
  • auf Bahnhöfen   mit konzentriertem   Wagenladungs-, Container- und Stückgutverkehr darauf einzuwirken, dass alle am Transport- und Güterumschlag Beteiligten die Rechtsvorschriften einhalten sowie Unfällen, Wagen- und Ladegutbeschädigungen, Differenzwagen und anderen schadenverursachenden Vorkommnissen   wirksam vorgebeugt wurde,
  • im engen Zusammenwirken mit den operativen Kräften der VPKÄ Unfällen und Gefahren für den Eisenbahn- und Straßenverkehr an den Eisenbahnübergängen wirksam vorzubeugen,
  • bei Sonderzugfahrten, konzentrierten Truppentransporten, Kultur-, Sport- und anderen Veranstaltungen, Kinderferientransporten sowie zu besonderen Anlässen die speziell angewiesenen Kontroll- und Sicherungsmaßnahmen durchzuführen.



Eine zusätzliche Aufgabe war die Sicherung der Transportwege sowie des Besucher-, Reise und Touristenverkehrs, besonders im Grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr.
Der ABV-T führe auf Bahnhöfen und Zügen der Deutschen Reichsbahn Personenkontrollen durch.
Der Abschnittsbevollmächtigte hatte den Dienstrang eines Offiziers (Leutnant - Hauptmann d. VP).     

                


 

IG TRANSPORTPOLIZEI
Interessengemeinschaft
(VEB Schwellenschutz)
Leiter der IG:  Ingo Moschall
Postanschrift: Hauptstraße 34c, 17192 Klink
Stand: 04.11.2024
Kontakt
E-Mail: Info@transportpolizei.de
Telefon: (03991) 6156602
Handy: 0152 2231 5862
Postanschrift: Hauptstraße 34c, 17192 Klink

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