Abschnittsbevollmächtigter
Beruf & Berufung
Der Abschnittsbevollmächtigte (ABV)
Ein Abschnittsbevollmächtigter (ABV) war ein Volkspolizist, der für ein Stadtbezirk einer Gemeinde (also einen Abschnitt) zuständig war.
In diesem Abschnitt war er der polizeiliche Ansprechpartner für Bewohner und Betriebe.Seine Hauptaufgabe war die operativ- vorbeugende Tätigkeit zur Bekämpfung von Straftaten, Verfehlungen und Ordnungswidrigkeiten.
Er wirkte ein bei der Beseitigung von Ursachen und Bedingungen für Straftaten u.a. Rechtsverletzungen.In seinem Abschnitt handelte er eigenverantwortlich und arbeitet eng mit den in ihrem Abschnitt tätigen Kräften wie Kriminalpolizei, schutzpolizeilichen Streifendienst, der Verkehrspolizei, des Betriebsschutzes, der Wasserschutzpolizei, und des Paß- und Meldewesens und anderen Sicherungsorganen zusammen.
Zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit führte er in seinem Abschnitt selbstständig Verkehrskontrollen und Personenkontrollen durch.
Zu Wahrnehmung der Aufgaben unterstützen den Abschnittsbevollmächtigen die freiwilligen Helder der Deutschen Volkspolizei.
Der Abschnittsbevollmächtigte der Transportpolizei (ABV-T)
Für den Bereich der Deutschen Reichsbahn war der Abschnittsbevollmächtigte der Transportpolizei (ABV-T) zuständig.
Dem ABV-T waren Bahnhöfe und Eisenbahnstrecken in einem Abschnitt zugeteilt.
In diesem Abschnitt war er der polizeiliche Ansprechpartner für Eisenbahner und Reisende.
In diesem Abschnitt war er der polizeiliche Ansprechpartner für Eisenbahner und Reisende.
- schwerpunktmäßige Kontrollen von gefährlichen Gütern sowie von Jagd- und Sportwaffen in Güter- und Expressgut Abfertigungen sowie Güterböden und Umladehallen durchzuführen und über die staatlichen Leiter sowie den Ermittlungsdienst der Deutschen Reichsbahn darauf einzuwirken, daß während der transportbedingten Lager- und Standzeiten auf den Bahnhöfen Verluste und Diebstähle an diesen Gütern verhindert und die Rechtsvorschriften eingehalten werden,
- auf Bahnhöfen mit konzentriertem Wagenladungs-, Container- und Stückgutverkehr darauf einzuwirken, dass alle am Transport- und Güterumschlag Beteiligten die Rechtsvorschriften einhalten sowie Unfällen, Wagen- und Ladegutbeschädigungen, Differenzwagen und anderen schadenverursachenden Vorkommnissen wirksam vorgebeugt wurde,
- im engen Zusammenwirken mit den operativen Kräften der VPKÄ Unfällen und Gefahren für den Eisenbahn- und Straßenverkehr an den Eisenbahnübergängen wirksam vorzubeugen,
- bei Sonderzugfahrten, konzentrierten Truppentransporten, Kultur-, Sport- und anderen Veranstaltungen, Kinderferientransporten sowie zu besonderen Anlässen die speziell angewiesenen Kontroll- und Sicherungsmaßnahmen durchzuführen.
Eine zusätzliche Aufgabe war die Sicherung der Transportwege sowie des Besucher-, Reise und Touristenverkehrs, besonders im Grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr.
Der ABV-T führe auf Bahnhöfen und Zügen der Deutschen Reichsbahn Personenkontrollen durch.
Der Abschnittsbevollmächtigte hatte den Dienstrang eines Offiziers (Leutnant - Hauptmann d. VP).
Der Abschnittsbevollmächtigte hatte den Dienstrang eines Offiziers (Leutnant - Hauptmann d. VP).