Helfer der VP
Beruf & Berufung
Freiwilliger Helfer der Volkspolizei
Der „freiwillige Helfer der Volkspolizei“ wurde am 25. September 1952 in der DDR eingeführt.
Er unterstütze die Schutzpolizei und Abschnittsbevollmächtigen bei der Umsetzung der polizeilich übertragenden Aufgaben.
Er trug dazu bei, dass die Gesetzlichen Bestimmungen eingehalten wurden. In Wahrnehmung ihrer Befugnisse schreiteten sie gegen Ordnungswidrigkeiten und anderen Rechtsverletzungen ein und leiteten bei Gefahren oder Störungen, durch die das Leben oder die Gesundheit von Menschen sowie das sozialistische oder persönliche Eigentum bedroht oder in anderer Weise die öffentliche Ordnung und Sicherheit beeinträchtigt wurde.(Armbinde)
(Abzeichen)
Wer konnte freiwilliger Helfer der Volkspolizei werden?
Freiwilliger Helfer der Deutschen Volkspolizei konnte jeder Bürger der Deutschen Demokratischen Republik werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hatten, über die erforderliche Eignung verfügten und bereit waren, die Deutsche Volkspolizei bei der Lösung der ihr übertragenen Aufgaben zu unterstützen.
Sie wurden von den in der Nationalen Front der DDR zusammengefassten Parteien und Massenorganisationen, Leitern der Kombinate, Betriebe und Einrichtungen, Arbeitskollektiven oder Vorständen der Genossenschaften für die Tätigkeit als freiwilliger Helfer vorgeschlagen oder sich interessierende Bürger bewarben sich persönlich bei der Deutschen Volkspolizei.
Bel Bestätigung erhielte der freiwillige Helfer zu seiner Legitimation einen Ausweis und zur Kennzeichnung die rote Armbinde mit dem Aufdruck ,,Helfer der Volkspolizei" und dem Emblem der Deutschen Volkspolizei.
Der Einsatz der freiwilligen Helfer erfolgt unter Berücksichtigung ihrer Interessen, Kenntnisse, Fähigkeiten und Neigungen.
Quelle:
Broschüre „Freiwilliger Helfer der Volkspolizei“
Herausgeber: MdI der DDR, Hauptabteilung Schutzpolizei vom 15. Juli 1981
Über die Arbeit eines Helfers bei der Transportpolizei
Broschüre „Freiwilliger Helfer der Volkspolizei“ Herausgeber: MdI der DDR, Hauptabteilung Schutzpolizei vom 15. Juli 1981
Der „freiwillige Helfer der Volkspolizei“ wurde in verschiedenen Bereichen bei den Organen der der Deutschen Volkspolizei eingesetzt.
Z.B. im Streifendienst bei der Schutzpolizei, Transportpolizei, Verkehrspolizei, Wasserschutzpolizei und beim Brandschutz.
Quelle: Bildband "35 Jahre freiwillige Helfer der Volkspolizei" Herausgegeben: MdI Hauptabteilung Schutzpolizei / Fotos: Film- und Bildstelle des MdI (Herrmann)