Film- und Fotoerlaubnis - Transportpolizei

Direkt zum Seiteninhalt

Film- und Fotoerlaubnis

Aufgaben > Fragen und Antworten
Foto- und Filmaufnahmen auf dem Gelände der Deutschen Reichsbahn.
Die legendäre Fotoerlaubnis.
Die legendäre Fotoerlaubnis.
Bei unseren Auftritten als Darsteller der Transportpolizei hören wir immer wieder von den Besuchern „Ach die Trapo – jetzt müssen wir unsere Fotogenehmigung zeigen“.  
Was ist eigentlich eine Fotogenehmigung und warum wird die Trapo so fest mit dieser verbunden?

Vom Grundsatz war es NICHT verboten in der DDR auf Bahnhöfen und Bahnanlagen zu fotografieren.
Auch Eisenbahnen, Triebfahrzeuge und Bahnhöfe durften fotografiert werden.

Grundsatz: Alles was öffentlich zugänglich war, außer Militärtransporte, Militäranlagen u.ä.
Nur für Einrichtungen der Deutschen Reichsbahn, nicht öffentlich zugänglich waren, wurde eine Genehmigung benötigt.
Diese konnte jeder bei  der Pressestelle des MfV (Ministerium für Verkehrswesen) beantragen.

 
Auszug aus dem Lexikon „Schlag nach für Transportpolizisten“ vom 01. Mai 1988, Seite 206
VP-Gesetz §11; OWVO § 5.
 
Foto-, Film und Fernsehaufnahmen auf Eisenbahngelände
Aufnahmen von Objekten und Bahnanlagen,  die sich auf dem der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Eisenbahngelände befinden, und durch die Pressestelle des MfV genehmigungspflichtig sind.
Aufnahmen jeglicher Art von Militärtransporten bzw. militärischen Objekten vom Eisenbahngelände aus bzw. in Eisenbahnfahrzeugen sind untersagt!...
 
…Eine Genehmigung bedürfen ebenfalls nicht
 
·         Erinnerungsfotos in Bahnhöfen und auf Bahnsteigen (für Reisende zugänglich)
 
·         Aufnahmen der am Bahnsteig ein- bzw. ausfahrende Züge, Triebfahrzeuge und wagen (außerMilitärfahrzeugen gemäß Pkt. 1, 2 der Weisung des MfV);
 
·         Aufnahmen auf dem Bahnhofsvorplatz, des Bahnhofsgebäudes und in der Bahnhofsvorhalle.
 
Für die Einhaltung und Durchsetzung der Weisung des MfV sind Grundsätzlich die Organe der DR (Deutsche Reichsbahn)verantwortlich.
 
Die Transportpolizei schreitet in der Regel nur dann ein, wenn
 
·         Durch Verletzung der gesetzlichen Bestimmungen Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit entstehen können;
 
·         Berechtigten Forderungen der Eisenbahner nicht Folge geleistet wird.
 
Bei unberechtigten Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen oder wenn Festlegungen der Weisung bzw. der erteilten Genehmigung überschritten werden, kann durch die Transportpolizei situationsabhängig eine Verwahrung des Beweismaterials (belichteter Film) gemäß §13 Abs. 2 VP Gesetzt bis zur Klärung des Sachverhalts erfolgen.


Genehmigung für Fotoaufnahmen auf dem Gelände der Deutschen Reichsbahn.
Die Genehmigung wurde von der Reichsbahndirektion Schwerin ausgegeben.





 



 
































IG TRANSPORTPOLIZEI
Interessengemeinschaft
(VEB Schwellenschutz)
Leiter der IG:  Ingo Moschall
Postanschrift: Hauptstraße 34c, 17192 Klink
Stand: 19.03.2024
Kontakt
E-Mail: Info@transportpolizei.de
Telefon: (03991) 6156602
Handy: 0152 2231 5862
Postanschrift: Hauptstraße 34c, 17192 Klink

Information
Interne Anmeldung für Mitglieder
(Foto Startseite oben:
Heino Vogel, 22926 Ahrensburg)

Besucherzaehler
Zurück zum Seiteninhalt